Patienteninfo

Wie bekomme ich eine logopädische Verordnung?

  • Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Eine logopädische Verordnung muss von einem Arzt (z.B. Allgemeinmediziner, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Pädaudiologe, Phoniater, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt)  ausgestellt werden und darf bei Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage sein.

Wie oft findet die Therapie statt?

  • Je nach Verordnungsmenge findet die Therapie 1-2 Mal pro Woche statt. Vom verordnenden Arzt werden meist zunächst 10 Therapieeinheiten verschrieben.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit?

  • Eine Therapieeinheit dauert meistens 45 Minuten. In manchen Fällen auch 30 oder 60 Minuten.

Wer übernimmt die Kosten für die logopädische Therapie?

  • Die Kosten für die logopädische Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen und den meisten privaten Krankenkassen übernommen.
  • Erwachsene (ab 18 Jahren) müssen eine Zuzahlung leisten. Diese setzt sich aus 10% der Behandlungskosten und einer Rezeptgebühr von 10€ zusammen.
    Sollten Sie befreit sein von der Zuzahlung, bringen Sie bitte den Befreiungsschein mit.

Wie vereinbare ich einen Termin?

  • Zur Terminvereinbarung rufen Sie einfach in der Praxis an Tel.: 061874137240.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich während der Therapieeinheiten nicht ans Telefon gehen kann. Hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und Ihrem Anliegen auf dem Anrufbeantworter. Ich werde Sie dann umgehend zurückrufen.

    Sie können sich auch per E-Mail Zwecks Terminvereinbarung bei mir melden: praxis@logopaedie-rausch.de


Was muss ich beim ersten Termin mitbringen?

  • eine gültige logopädische Verordnung, die nicht älter als 14 Tage ist
  • Ihnen vorliegende Berichte von bisherigen Therapie oder Krankenhaus-/Rehaaufenthalten
  • bei Kindern einen aktuellen Hörtest
  • Hausschuhe oder dicke Socken für Ihr Kind

Bis wann muss ich einen Termin absagen, wenn ich mal nicht zum vereinbarten Termin erscheinen kann?

  • Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Nicht abgesagte oder versäumte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

    Der Anrufbeantworter ist rund um die Uhr geschaltet, so dass Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit, sowie am Wochenende eine Nachricht hinterlassen können.